Was ist zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt?
Der §21 des Entwurfs zur EnEV 2007 regelt die Ausstellungsberechtigung solcher Energieausweise.
Berechtigt sind...
Hochschulabsolventen der Bereiche Architektur (Architekt), Hochbau, Bauingenieurswesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Innenarchitektur.
Staatlich geprüfte Techniker der Bereiche Hochbau, Gebäudetechnik und Bauingenieurswesen.
Handwerksmeister mit wesentlicher Tätigkeit in den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau (Heizung), Installation oder Schornsteinfegerwesen.
Handwerker mit Berechtigung zur Ausübung solcher Tätigkeiten ohne Meistertitel.
Und wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen...
Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens.
Zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus nach dem Studium.
Eine erfolgreiche, den festgelegten Anforderungen entsprechende, Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Eine nicht auf bestimmte Bauten beschränkte Bauvorlageberechtigung.
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