Kritische Bemerkungen zur Umsetzung der Energiesparverordnung
Das Thema Energieausweis ist für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Für eine Umsetzung der ab 2008 geltenden Verpflichtungen ist ein umfassendes Expertenwissen notwendig. Der Laie kann nur sehr schwer nachvollziehen wie eine pflichtgemäße Verwirklichung der neuen Gesetze funktioniert.
Schon die Schwerpunktbegriffe Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert dürften dem normalen Hausbesitzer ein Rätsel sein. Verbrauchskosten und andere entscheidende Informationen für Gebäudeeigentümer können aus dem Energieausweis nicht abgelesen werden. Die Angaben des Ausweises können außerdem weder mit der Heizkostenabrechnung noch mit dem Mietvertrag sinnvoll nachvollzogen werden.
Die Einstufung und der Verbrauch von Haushaltsgeräten wird nicht an Hand des Energielabels (A,B,C...) vorgenommen, sondern an Hand des so genannten Bandtacho-Labels. Hier können also auch, erschwerender Weise, keine Bezüge oder Vergleiche gemacht werden.
Auch die Einordnung in verschiedene Klimazonen ist nach Ansicht vieler Experten nicht glücklich gewählt. Durch die Einordnung in bestimmte Postleitzahlbereiche können bei gleichen Gebäuden in verschiedenen Orten unterschiedliche Werte herauskommen, obwohl sich beide in der selben Klimazone befinden.
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